Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von IDO Plan
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von IDO Plan zwischen der IDO GmbH, Anderslebener Straße 40, 39387 Oschersleben (nachfolgend „IDO“), und ihren Kunden.
(2) IDO Plan richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn IDO ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) IDO Plan ist eine Plattform für gemeinsame Kalender, die Buchung von Räumen, Fahrzeugen und Geräten, Aufgaben, Adressbücher und Abwesenheitsnotizen. Sie besteht aus dem Portal im Browser, einem Add-in für das klassische Outlook für Windows und dem Abgleich mit Kalender- und Kontakte-Apps über CalDAV und CardDAV.
(2) Den Umfang der Leistungen im Einzelnen (Zahl der Benutzer, Ressourcen, Zusatzleistungen wie Einrichtung oder Einweisung) regelt das Angebot von IDO.
(3) IDO entwickelt IDO Plan weiter. Änderungen, die den vereinbarten Kern der Leistungen nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.
(4) Die Nutzung des E-Mail-Postfachs (Versand von Einladungen, Abwesenheitsnotiz) setzt voraus, dass der Mail-Anbieter des Kunden den Zugang über SMTP bzw. IMAP mit App-Kennwort erlaubt. Für Dienste des Mail-Anbieters ist IDO nicht verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Webseite sind kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von IDO in Textform annimmt oder IDO eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt bzw. den Zugang freischaltet.
§ 4 Testzugang
IDO kann einen kostenlosen, befristeten Testzugang einrichten. Er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Testzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Daten aus dem Testzugang werden auf Wunsch in den regulären Vertrag übernommen, sonst nach Ende der Testzeit gelöscht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Entgelte werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) IDO kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn eines Kalendermonats anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; darauf weist IDO in der Ankündigung hin.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsentgelten.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten, App-Kennwörter und Gerätekennwörter geheim und sperrt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter und verlorener Geräte unverzüglich (im Portal unter Verwaltung bzw. Handy verbinden).
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Mitarbeiter in IDO Plan speichern, und stellt sicher, dass er sie rechtmäßig verarbeiten darf – insbesondere im Verhältnis zu seinen Beschäftigten (z. B. Kalenderfreigaben, Abwesenheitsnotizen mit Weiterleitung).
(3) Der Kunde nutzt IDO Plan nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zum Versand unerwünschter Nachrichten, und unterlässt Eingriffe, die den Betrieb gefährden.
(4) Der Kunde sichert Daten, die für ihn wesentlich sind, zusätzlich in eigener Verantwortung, z. B. über die Export-Funktionen oder seine Outlook-Datendateien.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) IDO betreibt IDO Plan mit der Sorgfalt eines IT-Systemhauses und behebt Störungen im Rahmen der Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr) schnellstmöglich. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Für Wartungsarbeiten kann IDO Plan vorübergehend eingeschränkt sein. Planbare Wartungen führt IDO möglichst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durch; das Outlook-Add-in zeigt währenddessen einen Hinweis an.
(3) Für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von IDO liegen (z. B. Internetverbindung des Kunden, Mail-Anbieter, Updates von Outlook oder Betriebssystemen), haftet IDO nicht.
§ 9 Daten und Datenschutz
(1) IDO verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren bzw. von IDO herausverlangen (z. B. Kontakte als vCard). Danach löscht IDO die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 10 Haftung
(1) IDO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IDO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet IDO nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 4) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
IDO kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Änderungen der Rechtslage, der Technik oder der Leistungen erforderlich ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist IDO in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der IDO GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026